MeWa Lexikon
ElektroG
Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Anstoß war die Richtlinie 2002/96/EG (oder auch WEEE-Richtlinie) der Europäischen Kommission, die den EU-Mitgliedsstaaten vorschreibt, die Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen und gleichzeitig ein nationales Rücknahmesystem aufzubauen. Am 16. März 2005 setzte Deutschland die Richtlinie mit dem ElektroG um.
Primär legt das Gesetz die Anforderungen an die Produktverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte fest. Ziel ist die Abfallvermeidung, die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung solcher Abfälle und die Reduktion von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten.


